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Zuständige Behörde für 64342 Seeheim-Jugenheim
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 64342 Seeheim-Jugenheim ist:
Amtsgericht Darmstadt
Justiz-Id: M1103
- Behörde: Amtsgericht Darmstadt
- Anschrift: Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
- Postanschrift: Postfach 11 09 51, 64224 Darmstadt
- Telefon: 06151 992-0
- Fax: 0611 32761-8214
- E-Mail: verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.