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Zuständige Behörde für 65366 Geisenheim
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 65366 Geisenheim ist:
Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
Justiz-Id: M1904
- Behörde: Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
- Anschrift: Gerichtsstraße 9, 65385 Rüdesheim am Rhein
- Postanschrift: Postfach 12 20, 65377 Rüdesheim am Rhein
- Telefon: 06722 9040-0
- Fax: 06722 9040-40
- E-Mail: verwaltung@ag-ruedesheim.justiz.hessen.de
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.