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Zuständige Behörde für 65388 Schlangenbad

Angelegenheit: Nachlasssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 65388 Schlangenbad ist:

Amtsgericht Bad Schwalbach

Justiz-Id: M1905


  • Behörde: Amtsgericht Bad Schwalbach
  • Anschrift: Nikolaus-August-Otto-Str. 15, 65307 Bad Schwalbach
  • Postanschrift: Postfach 11 54, 65301 Bad Schwalbach
  • Telefon: 06124 7069-0
  • Fax: 06124 7069-57
  • E-Mail: verwaltung@ag-badschwalbach.justiz.hessen.de

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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.