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Zuständige Behörde für 66862 Kindsbach
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 66862 Kindsbach ist:
Amtsgericht Landstuhl
Justiz-Id: T3401
- Behörde: Amtsgericht Landstuhl
- Anschrift: Kaiserstraße 55, 66849 Landstuhl
- Postanschrift: Postfach 11 61, 66841 Landstuhl
- Telefon: 06371 931-0
- Fax: 06371 931-222
- E-Mail: aglst@zw.jm.rlp.de
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.