Suche nach Angelegenheit

Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.

Zuständige Behörde für 72160 Horb am Neckar

Angelegenheit: Nachlasssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 72160 Horb am Neckar ist:

Amtsgericht Freudenstadt

Justiz-Id: B2501


  • Behörde: Amtsgericht Freudenstadt
  • Anschrift: Stuttgarter Straße 15, 72250 Freudenstadt
  • Postanschrift: Postfach 1 05, 72231 Freudenstadt
  • Telefon: 07441 91481-0
  • Fax: 07441 91481-1511
  • E-Mail: poststelle@agfreudenstadt.justiz.bwl.de

Hier Produkte bestellen
Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.