Suche nach Angelegenheit

Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.

Zuständige Behörde für 83536 Gars

Angelegenheit: Nachlasssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 83536 Gars ist:

Amtsgericht Mühldorf am Inn

Justiz-Id: D2908


  • Behörde: Amtsgericht Mühldorf am Inn
  • Anschrift: Innstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
  • Postanschrift: Postfach 20 01 43, 84441 Mühldorf am Inn
  • Telefon: 08631 6106-0
  • Fax: 08631 6106-300
  • E-Mail: poststelle@ag-mue.bayern.de

Hier Produkte bestellen
Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.