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Zuständige Behörde für 86698 Oberndorf

Angelegenheit: Nachlasssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 86698 Oberndorf ist:

Amtsgericht Nördlingen

Justiz-Id: D2108


  • Behörde: Amtsgericht Nördlingen
  • Anschrift: Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen
  • Postanschrift: Postfach 11 11, 86711 Nördlingen
  • Telefon: 09081 2109-0
  • Fax: 09081 2109-520
  • E-Mail: poststelle@ag-noe.bayern.de

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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.