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Zuständige Behörde für 89438 Holzheim
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 89438 Holzheim ist:
Amtsgericht Dillingen an der Donau
Justiz-Id: D2103
- Behörde: Amtsgericht Dillingen an der Donau
- Anschrift: St. Ulrichs-Platz 3, 89407 Dillingen an der Donau
- Postanschrift: Postfach 13 03, 89401 Dillingen an der Donau
- Telefon: 09071 5002-0
- Fax: 09071 5002-500
- E-Mail: poststelle@ag-dlg.bayern.de
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.