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Zuständige Behörde für 99718 Clingen
Angelegenheit: Nachlasssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 99718 Clingen ist:
Amtsgericht Sondershausen
Justiz-Id: Y1113
- Behörde: Amtsgericht Sondershausen
- Anschrift: Ulrich-von-Hutten-Straße 2, 99706 Sondershausen
- Postanschrift: Postfach 12 51, 99702 Sondershausen
- Telefon: 03632 70660
- Fax: 03632 706699
- E-Mail: agsdh.poststelle@justiz.thueringen.de
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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.