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Zuständige Behörde für 99735 Kleinfurra

Angelegenheit: Nachlasssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Nachlasssachen in 99735 Kleinfurra ist:

Amtsgericht Nordhausen

Justiz-Id: Y1111


  • Behörde: Amtsgericht Nordhausen
  • Anschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 6, 99734 Nordhausen
  • Postanschrift: Postfach 10 01 51, 99721 Nordhausen
  • Telefon: 03631 4220
  • Fax: 03631 42210
  • E-Mail: agndh.poststelle@justiz.thueringen.de

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Nachlasssachen betreffen rechtliche Angelegenheiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Verstorbenen stehen. Diese Fälle werden vor den Nachlassgerichten verhandelt, die in Deutschland Teil der Amtsgerichte sind. Typische Nachlasssachen umfassen die Erteilung von Erbscheinen, die Feststellung der Erben, die Verwaltung des Nachlasses, die Eröffnung von Testamenten, die Erbauseinandersetzung sowie die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Erbausschlagungen. Ziel der Nachlasssachen ist es, den rechtmäßigen Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zu sichern, bestehende Verpflichtungen zu klären und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder zu lösen.