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Zuständige Behörde für 56346 Bornsmühle
Angelegenheit: Reiseverträge und Reisevermittlungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Reiseverträge und Reisevermittlungssachen in 56346 Bornsmühle ist:
Amtsgericht Sankt Goar
Justiz-Id: T2216
- Behörde: Amtsgericht Sankt Goar
- Anschrift: Bismarckweg 3 - 4, 56329 Sankt Goar
- Postanschrift: Postfach 11 52, 56325 Sankt Goar
- Telefon: 06741 910-0
- Fax: 06741 910-260
- E-Mail: aggoa@ko.jm.rlp.de
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\nReiseverträge und Reisevermittlungssachen betreffen rechtliche Streitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit Verträgen, die für die Buchung und Durchführung von Reisen abgeschlossen wurden. Diese Angelegenheiten umfassen Auseinandersetzungen über Pauschalreisen, Individualreisen, Flugbuchungen, Hotelreservierungen und sonstige touristische Dienstleistungen. Typische Fälle können Schadensersatzforderungen wegen Reisemängeln, Stornierungen, Verspätungen, Annullierungen, nicht erbrachten Leistungen sowie Probleme bei der Reisevermittlung betreffen. Diese Streitigkeiten werden häufig vor den Zivilgerichten verhandelt. Ziel von Reiseverträge und Reisevermittlungssachen ist es, die Rechte der Reisenden zu schützen, vertraglich vereinbarte Leistungen durchzusetzen und eine faire Lösung von Konflikten zwischen Reisenden, Reiseveranstaltern und Reisevermittlern zu erreichen.