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Zuständige Behörde für 92445 Neukirchen-Balbini

Angelegenheit: Reiseverträge und Reisevermittlungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Reiseverträge und Reisevermittlungssachen in 92445 Neukirchen-Balbini ist:

Amtsgericht Schwandorf

Justiz-Id: D3106


  • Behörde: Amtsgericht Schwandorf
  • Anschrift: Kreuzbergstraße 19, 92421 Schwandorf
  • Postanschrift: 92419 Schwandorf
  • Telefon: 09431 383-0
  • Fax: 09431 383-160
  • E-Mail: -

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\nReiseverträge und Reisevermittlungssachen betreffen rechtliche Streitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit Verträgen, die für die Buchung und Durchführung von Reisen abgeschlossen wurden. Diese Angelegenheiten umfassen Auseinandersetzungen über Pauschalreisen, Individualreisen, Flugbuchungen, Hotelreservierungen und sonstige touristische Dienstleistungen. Typische Fälle können Schadensersatzforderungen wegen Reisemängeln, Stornierungen, Verspätungen, Annullierungen, nicht erbrachten Leistungen sowie Probleme bei der Reisevermittlung betreffen. Diese Streitigkeiten werden häufig vor den Zivilgerichten verhandelt. Ziel von Reiseverträge und Reisevermittlungssachen ist es, die Rechte der Reisenden zu schützen, vertraglich vereinbarte Leistungen durchzusetzen und eine faire Lösung von Konflikten zwischen Reisenden, Reiseveranstaltern und Reisevermittlern zu erreichen.