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Zuständige Behörde für 54552 Beinhausen

Angelegenheit: Small Claims Allgemein


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Small Claims Allgemein in 54552 Beinhausen ist:

Amtsgericht Daun

Justiz-Id: T2403


  • Behörde: Amtsgericht Daun
  • Anschrift: Berliner Straße 3, 54550 Daun
  • Postanschrift: Postfach 11 20, 54542 Daun
  • Telefon: 06592 18-0
  • Fax: 06592 18-444
  • E-Mail: agdau@ko.jm.rlp.de

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"Small Claims" oder "Kleinstforderungen" beziehen sich auf rechtliche Streitigkeiten über geringfügige Geldbeträge, die vor speziellen Gerichten oder Abteilungen verhandelt werden, die für kleinere Zivilklagen zuständig sind. In Deutschland entsprechen sie oft Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu einer bestimmten Grenze (meist um die 5.000 Euro), die vor Amtsgerichten verhandelt werden. Small Claims Courts bieten in vielen Ländern ein vereinfachtes und kostengünstiges Verfahren an, um schnelle Entscheidungen in weniger komplexen Fällen zu ermöglichen. Typische Beispiele für Small Claims umfassen Streitigkeiten über unbezahlte Rechnungen, Mietkautionen, Schäden an Eigentum oder Konsumentenanliegen. Das Ziel solcher Verfahren ist es, eine effiziente und zugängliche Möglichkeit zu bieten, kleinere Streitigkeiten beizulegen, ohne den formellen Aufwand und die Kosten eines regulären Gerichtsverfahrens.