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Zuständige Behörde für 99759 Großlohra
Angelegenheit: Small Claims Allgemein
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Small Claims Allgemein in 99759 Großlohra ist:
Amtsgericht Nordhausen
Justiz-Id: Y1111
- Behörde: Amtsgericht Nordhausen
- Anschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 6, 99734 Nordhausen
- Postanschrift: Postfach 10 01 51, 99721 Nordhausen
- Telefon: 03631 4220
- Fax: 03631 42210
- E-Mail: agndh.poststelle@justiz.thueringen.de
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"Small Claims" oder "Kleinstforderungen" beziehen sich auf rechtliche Streitigkeiten über geringfügige Geldbeträge, die vor speziellen Gerichten oder Abteilungen verhandelt werden, die für kleinere Zivilklagen zuständig sind. In Deutschland entsprechen sie oft Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu einer bestimmten Grenze (meist um die 5.000 Euro), die vor Amtsgerichten verhandelt werden. Small Claims Courts bieten in vielen Ländern ein vereinfachtes und kostengünstiges Verfahren an, um schnelle Entscheidungen in weniger komplexen Fällen zu ermöglichen. Typische Beispiele für Small Claims umfassen Streitigkeiten über unbezahlte Rechnungen, Mietkautionen, Schäden an Eigentum oder Konsumentenanliegen. Das Ziel solcher Verfahren ist es, eine effiziente und zugängliche Möglichkeit zu bieten, kleinere Streitigkeiten beizulegen, ohne den formellen Aufwand und die Kosten eines regulären Gerichtsverfahrens.