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Zuständige Behörde für 63868 Großwallstadt
Angelegenheit: Small Claims Instanz
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Small Claims Instanz in 63868 Großwallstadt ist:
Landgericht Aschaffenburg
Justiz-Id: D4100
- Behörde: Landgericht Aschaffenburg
- Anschrift: Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
- Postanschrift: Postfach 10 13 49, 63709 Aschaffenburg
- Telefon: 06021 398-0
- Fax: +49 9621 96241 0195
- E-Mail: poststelle@lg-ab.bayern.de
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"Small Claims Instanz" bezeichnet die gerichtliche Ebene, die für die Bearbeitung von Kleinstforderungen zuständig ist. Diese Instanzen bieten eine vereinfachte und weniger formelle Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert. In Deutschland werden solche Fälle vor den Amtsgerichten verhandelt, insbesondere im Rahmen des sogenannten vereinfachten Verfahrens. In vielen Ländern, wie den USA oder Großbritannien, gibt es spezielle Small Claims Courts, die sich ausschließlich mit solchen Fällen befassen.
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\nDie Small Claims Instanz ist dafür bekannt, dass sie keine Anwaltspflicht hat, niedrigere Gerichtskosten erhebt und schnelle Entscheidungen trifft. Die Verhandlungen sind meist mündlich und unkompliziert, sodass auch juristische Laien ihre Rechte ohne großen Aufwand durchsetzen können. Das Ziel der Small Claims Instanz ist es, eine effiziente, kostengünstige und zugängliche Möglichkeit zur Klärung von Streitigkeiten zu bieten, die ansonsten durch den formellen Gerichtsprozess zu zeit- und kostenintensiv wären.