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Zuständige Behörde für 27251 Neuenkirchen

Angelegenheit: Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten in 27251 Neuenkirchen ist:

Amtsgericht Sulingen

Justiz-Id: P2712


  • Behörde: Amtsgericht Sulingen
  • Anschrift: Lange Straße 56, 27232 Sulingen
  • Postanschrift: Postfach 13 20, 27224 Sulingen
  • Telefon: 04271 8060
  • Fax: 04271 80639
  • E-Mail: agsu-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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"Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten" bezieht sich auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die nicht unter spezifische Kategorien wie Straf-, Zivil-, Familien- oder Verwaltungsrecht fallen. Diese Zuständigkeiten können eine Vielzahl von Sonderfällen umfassen, darunter Ordnungswidrigkeiten, besondere Verwaltungsakte, Disziplinarverfahren oder spezielle Rechtsfragen, die nicht eindeutig einer Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Gerichte mit solchen Zuständigkeiten sorgen dafür, dass auch weniger häufige oder ungewöhnliche rechtliche Fragen kompetent und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.