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Zuständige Behörde für 39629 Bismark (Altmark)
Angelegenheit: Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten in 39629 Bismark (Altmark) ist:
Amtsgericht Stendal
Justiz-Id: W1215
- Behörde: Amtsgericht Stendal
- Anschrift: Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
- Postanschrift: Postfach 10 11 55, 39551 Hansestadt Stendal
- Telefon: 03931 58-0
- Fax: 03931 58-2000
- E-Mail: ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de
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"Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten" bezieht sich auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die nicht unter spezifische Kategorien wie Straf-, Zivil-, Familien- oder Verwaltungsrecht fallen. Diese Zuständigkeiten können eine Vielzahl von Sonderfällen umfassen, darunter Ordnungswidrigkeiten, besondere Verwaltungsakte, Disziplinarverfahren oder spezielle Rechtsfragen, die nicht eindeutig einer Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Gerichte mit solchen Zuständigkeiten sorgen dafür, dass auch weniger häufige oder ungewöhnliche rechtliche Fragen kompetent und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.