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Zuständige Behörde für 56291 Badenhard
Angelegenheit: Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten in 56291 Badenhard ist:
Amtsgericht Sankt Goar
Justiz-Id: T2216
- Behörde: Amtsgericht Sankt Goar
- Anschrift: Bismarckweg 3 - 4, 56329 Sankt Goar
- Postanschrift: Postfach 11 52, 56325 Sankt Goar
- Telefon: 06741 910-0
- Fax: 06741 910-260
- E-Mail: aggoa@ko.jm.rlp.de
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"Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten" bezieht sich auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die nicht unter spezifische Kategorien wie Straf-, Zivil-, Familien- oder Verwaltungsrecht fallen. Diese Zuständigkeiten können eine Vielzahl von Sonderfällen umfassen, darunter Ordnungswidrigkeiten, besondere Verwaltungsakte, Disziplinarverfahren oder spezielle Rechtsfragen, die nicht eindeutig einer Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Gerichte mit solchen Zuständigkeiten sorgen dafür, dass auch weniger häufige oder ungewöhnliche rechtliche Fragen kompetent und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.