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Zuständige Behörde für 56598 Hammerstein
Angelegenheit: Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten in 56598 Hammerstein ist:
Amtsgericht Linz am Rhein
Justiz-Id: T2212
- Behörde: Amtsgericht Linz am Rhein
- Anschrift: Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein
- Postanschrift: Postfach 11 77, 53542 Linz am Rhein
- Telefon: 02644 947-0
- Fax: 02644 947-180
- E-Mail: aglin@ko.jm.rlp.de
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"Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten" bezieht sich auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die nicht unter spezifische Kategorien wie Straf-, Zivil-, Familien- oder Verwaltungsrecht fallen. Diese Zuständigkeiten können eine Vielzahl von Sonderfällen umfassen, darunter Ordnungswidrigkeiten, besondere Verwaltungsakte, Disziplinarverfahren oder spezielle Rechtsfragen, die nicht eindeutig einer Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Gerichte mit solchen Zuständigkeiten sorgen dafür, dass auch weniger häufige oder ungewöhnliche rechtliche Fragen kompetent und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.