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Zuständige Behörde für 57612 Birnbach

Angelegenheit: Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten in 57612 Birnbach ist:

Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald)

Justiz-Id: T2202


  • Behörde: Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald)
  • Anschrift: Hochstraße 1, 57610 Altenkirchen (Westerwald)
  • Postanschrift: Postfach 11 40, 57601 Altenkirchen (Westerwald)
  • Telefon: 02681 9526-0
  • Fax: 02681 9526-111
  • E-Mail: agak@ko.jm.rlp.de

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"Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten" bezieht sich auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die nicht unter spezifische Kategorien wie Straf-, Zivil-, Familien- oder Verwaltungsrecht fallen. Diese Zuständigkeiten können eine Vielzahl von Sonderfällen umfassen, darunter Ordnungswidrigkeiten, besondere Verwaltungsakte, Disziplinarverfahren oder spezielle Rechtsfragen, die nicht eindeutig einer Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Gerichte mit solchen Zuständigkeiten sorgen dafür, dass auch weniger häufige oder ungewöhnliche rechtliche Fragen kompetent und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.