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Zuständige Behörde für 59969 Hallenberg

Angelegenheit: Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten in 59969 Hallenberg ist:

Amtsgericht Medebach

Justiz-Id: R1907


  • Behörde: Amtsgericht Medebach
  • Anschrift: Marktstraße 2, 59964 Medebach
  • Postanschrift: Postfach 11 20, 59959 Medebach
  • Telefon: 02982 9217-0
  • Fax: 02982 9217-33
  • E-Mail: poststelle@ag-medebach.nrw.de

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"Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten" bezieht sich auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die nicht unter spezifische Kategorien wie Straf-, Zivil-, Familien- oder Verwaltungsrecht fallen. Diese Zuständigkeiten können eine Vielzahl von Sonderfällen umfassen, darunter Ordnungswidrigkeiten, besondere Verwaltungsakte, Disziplinarverfahren oder spezielle Rechtsfragen, die nicht eindeutig einer Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Gerichte mit solchen Zuständigkeiten sorgen dafür, dass auch weniger häufige oder ungewöhnliche rechtliche Fragen kompetent und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.