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Zuständige Behörde für 66851 Bann

Angelegenheit: Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten in 66851 Bann ist:

Amtsgericht Landstuhl

Justiz-Id: T3401


  • Behörde: Amtsgericht Landstuhl
  • Anschrift: Kaiserstraße 55, 66849 Landstuhl
  • Postanschrift: Postfach 11 61, 66841 Landstuhl
  • Telefon: 06371 931-0
  • Fax: 06371 931-222
  • E-Mail: aglst@zw.jm.rlp.de

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"Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten" bezieht sich auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die nicht unter spezifische Kategorien wie Straf-, Zivil-, Familien- oder Verwaltungsrecht fallen. Diese Zuständigkeiten können eine Vielzahl von Sonderfällen umfassen, darunter Ordnungswidrigkeiten, besondere Verwaltungsakte, Disziplinarverfahren oder spezielle Rechtsfragen, die nicht eindeutig einer Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Gerichte mit solchen Zuständigkeiten sorgen dafür, dass auch weniger häufige oder ungewöhnliche rechtliche Fragen kompetent und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.