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Zuständige Behörde für 82418 Hofheim
Angelegenheit: Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten in 82418 Hofheim ist:
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Justiz-Id: D2707
- Behörde: Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
- Anschrift: Rathausplatz 11, 82467 Garmisch-Partenkirchen
- Postanschrift: Rathausplatz 11, 82467 Garmisch-Partenkirchen
- Telefon: 08821 928-0
- Fax: 08821 928-100
- E-Mail: poststelle@ag-gap.bayern.de
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"Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten" bezieht sich auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die nicht unter spezifische Kategorien wie Straf-, Zivil-, Familien- oder Verwaltungsrecht fallen. Diese Zuständigkeiten können eine Vielzahl von Sonderfällen umfassen, darunter Ordnungswidrigkeiten, besondere Verwaltungsakte, Disziplinarverfahren oder spezielle Rechtsfragen, die nicht eindeutig einer Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Gerichte mit solchen Zuständigkeiten sorgen dafür, dass auch weniger häufige oder ungewöhnliche rechtliche Fragen kompetent und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.