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Zuständige Behörde für 83129 Höslwang

Angelegenheit: Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten in 83129 Höslwang ist:

Amtsgericht Rosenheim

Justiz-Id: D2909


  • Behörde: Amtsgericht Rosenheim
  • Anschrift: Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim
  • Postanschrift: Postfach 11 89, 83013 Rosenheim
  • Telefon: 08031 8074-0
  • Fax: 08031 8074-200
  • E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de

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"Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten" bezieht sich auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die nicht unter spezifische Kategorien wie Straf-, Zivil-, Familien- oder Verwaltungsrecht fallen. Diese Zuständigkeiten können eine Vielzahl von Sonderfällen umfassen, darunter Ordnungswidrigkeiten, besondere Verwaltungsakte, Disziplinarverfahren oder spezielle Rechtsfragen, die nicht eindeutig einer Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Gerichte mit solchen Zuständigkeiten sorgen dafür, dass auch weniger häufige oder ungewöhnliche rechtliche Fragen kompetent und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.