Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 84565 Oberneukirchen
Angelegenheit: Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten in 84565 Oberneukirchen ist:
Amtsgericht Mühldorf am Inn
Justiz-Id: D2908
- Behörde: Amtsgericht Mühldorf am Inn
- Anschrift: Innstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
- Postanschrift: Postfach 20 01 43, 84441 Mühldorf am Inn
- Telefon: 08631 6106-0
- Fax: 08631 6106-300
- E-Mail: poststelle@ag-mue.bayern.de
Hier Produkte bestellen
"Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten" bezieht sich auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die nicht unter spezifische Kategorien wie Straf-, Zivil-, Familien- oder Verwaltungsrecht fallen. Diese Zuständigkeiten können eine Vielzahl von Sonderfällen umfassen, darunter Ordnungswidrigkeiten, besondere Verwaltungsakte, Disziplinarverfahren oder spezielle Rechtsfragen, die nicht eindeutig einer Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Gerichte mit solchen Zuständigkeiten sorgen dafür, dass auch weniger häufige oder ungewöhnliche rechtliche Fragen kompetent und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.