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Zuständige Behörde für 91238 Offenhausen

Angelegenheit: Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten in 91238 Offenhausen ist:

Amtsgericht Hersbruck

Justiz-Id: D3305


  • Behörde: Amtsgericht Hersbruck
  • Anschrift: Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck
  • Postanschrift: Postfach 2 06, 91211 Hersbruck
  • Telefon: 09151 733-0
  • Fax: 09151 733-300
  • E-Mail: poststelle@ag-heb.bayern.de

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"Sonstige gerichtliche Zuständigkeiten" bezieht sich auf alle rechtlichen Angelegenheiten, die nicht unter spezifische Kategorien wie Straf-, Zivil-, Familien- oder Verwaltungsrecht fallen. Diese Zuständigkeiten können eine Vielzahl von Sonderfällen umfassen, darunter Ordnungswidrigkeiten, besondere Verwaltungsakte, Disziplinarverfahren oder spezielle Rechtsfragen, die nicht eindeutig einer Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Gerichte mit solchen Zuständigkeiten sorgen dafür, dass auch weniger häufige oder ungewöhnliche rechtliche Fragen kompetent und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.