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Zuständige Behörde für 56332 Alken
Angelegenheit: Sozialgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sozialgerichtssachen in 56332 Alken ist:
Sozialgericht Koblenz
Justiz-Id: T6073
- Behörde: Sozialgericht Koblenz
- Anschrift: Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz
- Postanschrift: Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz
- Telefon: 0261 1307-0
- Fax: 0261 1307-28010
- E-Mail: Poststelle.Koblenz@sozg.jm.rlp.de
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"Sozialgerichtssachen" betreffen rechtliche Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts und werden vor den Sozialgerichten verhandelt. Diese Verfahren umfassen Auseinandersetzungen über Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Ebenfalls werden Streitigkeiten über Sozialhilfe, Grundsicherung und andere soziale Leistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II (Hartz IV), behandelt. Sozialgerichtssachen folgen in Deutschland einem dreistufigen Instanzenzug: Die erste Instanz ist das Sozialgericht, gefolgt vom Landessozialgericht und schließlich dem Bundessozialgericht als oberste Instanz. Ziel dieser Verfahren ist es, die Rechte von Bürgern in sozialen Angelegenheiten zu schützen und eine gerechte Verteilung sozialer Leistungen sicherzustellen.