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Zuständige Behörde für 66871 Albessen

Angelegenheit: Sozialgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Sozialgerichtssachen in 66871 Albessen ist:

Sozialgericht Speyer

Justiz-Id: T6252


  • Behörde: Sozialgericht Speyer
  • Anschrift: Schubertstraße 2, 67346 Speyer
  • Postanschrift: Postfach 18 69, 67328 Speyer
  • Telefon: 06232 660-0
  • Fax: 06232 660-222
  • E-Mail: Poststelle.Speyer@sozg.jm.rlp.de

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"Sozialgerichtssachen" betreffen rechtliche Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts und werden vor den Sozialgerichten verhandelt. Diese Verfahren umfassen Auseinandersetzungen über Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Ebenfalls werden Streitigkeiten über Sozialhilfe, Grundsicherung und andere soziale Leistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II (Hartz IV), behandelt. Sozialgerichtssachen folgen in Deutschland einem dreistufigen Instanzenzug: Die erste Instanz ist das Sozialgericht, gefolgt vom Landessozialgericht und schließlich dem Bundessozialgericht als oberste Instanz. Ziel dieser Verfahren ist es, die Rechte von Bürgern in sozialen Angelegenheiten zu schützen und eine gerechte Verteilung sozialer Leistungen sicherzustellen.