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Zuständige Behörde für 24161 Altenholz
Angelegenheit: Unternehmensinsolvenzsachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Unternehmensinsolvenzsachen in 24161 Altenholz ist:
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzabteilung -
Justiz-Id: X1519
- Behörde: Amtsgericht Neumünster - Insolvenzabteilung -
- Anschrift: Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster
- Postanschrift: 24531 Neumünster
- Telefon: 04321 940-0
- Fax: 04321 940-299
- E-Mail: verwaltung@ag-neumuenster.landsh.de
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\nUnternehmensinsolvenzsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die eingeleitet werden, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder überschuldet ist. Diese Verfahren zielen darauf ab, die Schulden des Unternehmens zu regeln, entweder durch eine geordnete Liquidation und Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger oder durch eine Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplans. Unternehmensinsolvenzsachen werden von Insolvenzgerichten bearbeitet, die prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind, und einen Insolvenzverwalter einsetzen, der das Verfahren überwacht. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und, wenn möglich, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.