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Zuständige Behörde für 39629 Bismark (Altmark)

Angelegenheit: Unternehmensinsolvenzsachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Unternehmensinsolvenzsachen in 39629 Bismark (Altmark) ist:

Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -

Justiz-Id: W1215


  • Behörde: Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -
  • Anschrift: Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
  • Postanschrift: Postfach 10 11 55, 39551 Hansestadt Stendal
  • Telefon: 03931 580
  • Fax: 03931 582000
  • E-Mail: ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de

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\nUnternehmensinsolvenzsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die eingeleitet werden, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder überschuldet ist. Diese Verfahren zielen darauf ab, die Schulden des Unternehmens zu regeln, entweder durch eine geordnete Liquidation und Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger oder durch eine Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplans. Unternehmensinsolvenzsachen werden von Insolvenzgerichten bearbeitet, die prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind, und einen Insolvenzverwalter einsetzen, der das Verfahren überwacht. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und, wenn möglich, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.