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Zuständige Behörde für 66503 Dellfeld

Angelegenheit: Unternehmensinsolvenzsachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Unternehmensinsolvenzsachen in 66503 Dellfeld ist:

Amtsgericht Zweibrücken - Insolvenzabteilung -

Justiz-Id: T3403I


  • Behörde: Amtsgericht Zweibrücken - Insolvenzabteilung -
  • Anschrift: Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken
  • Postanschrift: Postfach 14 41, 66464 Zweibrücken
  • Telefon: 06332 805-0
  • Fax: 06332 805-198
  • E-Mail: agzw@zw.jm.rlp.de

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\nUnternehmensinsolvenzsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die eingeleitet werden, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder überschuldet ist. Diese Verfahren zielen darauf ab, die Schulden des Unternehmens zu regeln, entweder durch eine geordnete Liquidation und Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger oder durch eine Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplans. Unternehmensinsolvenzsachen werden von Insolvenzgerichten bearbeitet, die prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind, und einen Insolvenzverwalter einsetzen, der das Verfahren überwacht. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und, wenn möglich, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.