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Zuständige Behörde für 67251 Freinsheim
Angelegenheit: Unternehmensinsolvenzsachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Unternehmensinsolvenzsachen in 67251 Freinsheim ist:
Amtsgericht Neustadt a.d.Weinstraße - Insolvenzabteilung -
Justiz-Id: T3105I
- Behörde: Amtsgericht Neustadt a.d.Weinstraße - Insolvenzabteilung -
- Anschrift: Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Postanschrift: Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Telefon: 06321 401-0
- Fax: 06321 401-291
- E-Mail: agnw@zw.jm.rlp.de
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\nUnternehmensinsolvenzsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die eingeleitet werden, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder überschuldet ist. Diese Verfahren zielen darauf ab, die Schulden des Unternehmens zu regeln, entweder durch eine geordnete Liquidation und Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger oder durch eine Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplans. Unternehmensinsolvenzsachen werden von Insolvenzgerichten bearbeitet, die prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind, und einen Insolvenzverwalter einsetzen, der das Verfahren überwacht. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und, wenn möglich, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.