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Zuständige Behörde für 84419 Birnbach
Angelegenheit: Unternehmensinsolvenzsachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Unternehmensinsolvenzsachen in 84419 Birnbach ist:
Amtsgericht Mühldorf am Inn - Insolvenzabteilung -
Justiz-Id: D2908
- Behörde: Amtsgericht Mühldorf am Inn - Insolvenzabteilung -
- Anschrift: Innstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
- Postanschrift: Postfach 20 01 43, 84441 Mühldorf am Inn
- Telefon: 08631 6106-0
- Fax: 08631 6106-300
- E-Mail: poststelle@ag-mue.bayern.de
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\nUnternehmensinsolvenzsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die eingeleitet werden, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist oder überschuldet ist. Diese Verfahren zielen darauf ab, die Schulden des Unternehmens zu regeln, entweder durch eine geordnete Liquidation und Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger oder durch eine Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplans. Unternehmensinsolvenzsachen werden von Insolvenzgerichten bearbeitet, die prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind, und einen Insolvenzverwalter einsetzen, der das Verfahren überwacht. Das Ziel dieser Verfahren ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und, wenn möglich, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.