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Zuständige Behörde für 19374 Domsühl
Angelegenheit: Verbraucherinsolvenzsachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Verbraucherinsolvenzsachen in 19374 Domsühl ist:
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzabteilung -
Justiz-Id: N1308
- Behörde: Amtsgericht Schwerin - Insolvenzabteilung -
- Anschrift: Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin
- Postanschrift: Postfach 11 10 65, 19010 Schwerin
- Telefon: 0385 7415-0
- Fax: 0385 7415-200
- E-Mail: verwaltung@ag-schwerin.mv-justiz.de
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Verbraucherinsolvenzsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren zur Schuldenregulierung bei Privatpersonen, die zahlungsunfähig sind. Diese Verfahren bieten überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, durch ein gerichtliches Insolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung zu erreichen, das heißt, nach einer bestimmten Zeit schuldenfrei zu werden. Das Verfahren umfasst eine Vermögensverwertung und die Verpflichtung des Schuldners, pfändbare Einkünfte an einen Treuhänder abzugeben. Verbraucherinsolvenzsachen werden von Insolvenzgerichten bearbeitet und zielen darauf ab, überschuldeten Privatpersonen einen Neuanfang zu ermöglichen, während die Gläubiger zumindest teilweise ihre Forderungen befriedigt bekommen.