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Zuständige Behörde für 25336 Elmshorn
Angelegenheit: Verbraucherinsolvenzsachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Verbraucherinsolvenzsachen in 25336 Elmshorn ist:
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzabteilung -
Justiz-Id: X1321
- Behörde: Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzabteilung -
- Anschrift: Pascalkehre 1, 25451 Quickborn
- Postanschrift: Pascalkehre 1, 25451 Quickborn
- Telefon: 04101 503-0
- Fax: 04101 503-176
- E-Mail: verwaltung@ag-pinneberg.landsh.de
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Verbraucherinsolvenzsachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren zur Schuldenregulierung bei Privatpersonen, die zahlungsunfähig sind. Diese Verfahren bieten überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, durch ein gerichtliches Insolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung zu erreichen, das heißt, nach einer bestimmten Zeit schuldenfrei zu werden. Das Verfahren umfasst eine Vermögensverwertung und die Verpflichtung des Schuldners, pfändbare Einkünfte an einen Treuhänder abzugeben. Verbraucherinsolvenzsachen werden von Insolvenzgerichten bearbeitet und zielen darauf ab, überschuldeten Privatpersonen einen Neuanfang zu ermöglichen, während die Gläubiger zumindest teilweise ihre Forderungen befriedigt bekommen.