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Zuständige Behörde für 01477 Arnsdorf

Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 01477 Arnsdorf ist:

Landgericht Dresden

Justiz-Id: U1100


  • Behörde: Landgericht Dresden
  • Anschrift: Lothringer Straße 1, 01069 Dresden
  • Postanschrift: Postfach 12 07 22, 01008 Dresden
  • Telefon: 0351 446-0
  • Fax: 0351 446-4840
  • E-Mail: verwaltung@lgdd.justiz.sachsen.de

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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.