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Zuständige Behörde für 01983 Großräschen
Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 01983 Großräschen ist:
Landgericht Frankfurt (Oder)
Justiz-Id: G1200
- Behörde: Landgericht Frankfurt (Oder)
- Anschrift: Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
- Postanschrift: Postfach 11 75, 15201 Frankfurt (Oder)
- Telefon: 0335 366-0
- Fax: 0335 366-5729
- E-Mail: verwaltung@lgff.brandenburg.de
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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.