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zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 20097 Hamburg

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Zuständige Behörde für 20097 Hamburg

Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 20097 Hamburg ist:

Landgericht Hamburg

Justiz-Id: K1100


  • Behörde: Landgericht Hamburg
  • Anschrift: Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
  • Postanschrift: 20348 Hamburg
  • Telefon: 040 42828-0
  • Fax: 040 42843-4318
  • E-Mail: poststelle@lg.justiz.hamburg.de

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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.