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Zuständige Behörde für 24398 Brodersby
Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 24398 Brodersby ist:
Landgericht Itzehoe
Justiz-Id: X1300
- Behörde: Landgericht Itzehoe
- Anschrift: Theodor-Heuss-Platz 3, 25524 Itzehoe
- Postanschrift: Theodor-Heuss-Platz 3, 25524 Itzehoe
- Telefon: 04821 66-0
- Fax: 04821 66-1071
- E-Mail: poststelle@lg-itzehoe.landsh.de
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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.