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Zuständige Behörde für 26789 Leer (Ostfriesland)
Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 26789 Leer (Ostfriesland) ist:
Landgericht Aurich
Justiz-Id: P3100
- Behörde: Landgericht Aurich
- Anschrift: Schloßplatz 3, 26603 Aurich
- Postanschrift: Postfach 14 31, 26584 Aurich
- Telefon: 04941 9998-126
- Fax: 04941 9998-116
- E-Mail: lgaur-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.