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Zuständige Behörde für 37620 Bremke
Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 37620 Bremke ist:
Landgericht Lüneburg
Justiz-Id: P2500
- Behörde: Landgericht Lüneburg
- Anschrift: Am Markt 7, 21335 Lüneburg
- Postanschrift: Postfach 21 31, 21311 Lüneburg
- Telefon: 04131 2021
- Fax: 04131 202455
- E-Mail: lglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.