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Zuständige Behörde für 39615 Aland

Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 39615 Aland ist:

Landgericht Dessau-Roßlau

Justiz-Id: W1300


  • Behörde: Landgericht Dessau-Roßlau
  • Anschrift: Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau
  • Postanschrift: Postfach 1082, 06811 Dessau-Roßlau
  • Telefon: 0340 2020
  • Fax: 0340 2021430
  • E-Mail: lg-de@justiz.sachsen-anhalt.de

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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.