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Zuständige Behörde für 41372 Niederkrüchten
Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 41372 Niederkrüchten ist:
Landgericht Düsseldorf
Justiz-Id: R1100
- Behörde: Landgericht Düsseldorf
- Anschrift: Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf
- Postanschrift: Postfach 10 34 61, 40025 Düsseldorf
- Telefon: 0211 8306-0
- Fax: 0211 87565-1260
- E-Mail: poststelle@lg-duesseldorf.nrw.de
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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.