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Zuständige Behörde für 48341 Altenberge

Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 48341 Altenberge ist:

Landgericht Dortmund

Justiz-Id: R2400


  • Behörde: Landgericht Dortmund
  • Anschrift: Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund
  • Postanschrift: 44127 Dortmund
  • Telefon: 0231 926-0
  • Fax: 0231 926-10200
  • E-Mail: poststelle@lg-dortmund.nrw.de

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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.