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zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 54597 Auw

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Zuständige Behörde für 54597 Auw

Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 54597 Auw ist:

Landgericht Koblenz

Justiz-Id: T2200


  • Behörde: Landgericht Koblenz
  • Anschrift: Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz
  • Postanschrift: 56065 Koblenz
  • Telefon: 0261 102-0
  • Fax: 0261 102-1908
  • E-Mail: lgko@ko.jm.rlp.de

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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.