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Zuständige Behörde für 64287 Darmstadt

Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 64287 Darmstadt ist:

Landgericht Frankfurt am Main

Justiz-Id: M1200


  • Behörde: Landgericht Frankfurt am Main
  • Anschrift: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Postanschrift: 60256 Frankfurt am Main
  • Telefon: 069 1367-01
  • Fax: 0611 327618-326
  • E-Mail: verwaltung@lg-frankfurt.justiz.hessen.de

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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.