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Zuständige Behörde für 71106 Magstadt

Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 71106 Magstadt ist:

Landgericht Stuttgart

Justiz-Id: B2600


  • Behörde: Landgericht Stuttgart
  • Anschrift: Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart
  • Postanschrift: Postfach 10 29 55, 70025 Stuttgart
  • Telefon: 0711 212-0
  • Fax: 0711 212-3556
  • E-Mail: poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de

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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.