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Zuständige Behörde für 95680 Bad Alexandersbad

Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 95680 Bad Alexandersbad ist:

Landgericht Bamberg

Justiz-Id: D4200


  • Behörde: Landgericht Bamberg
  • Anschrift: Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
  • Postanschrift: 96045 Bamberg
  • Telefon: 0951 833-0
  • Fax: 0951 833-1650
  • E-Mail: poststelle@lg-ba.bayern.de

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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.