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Zuständige Behörde für 97877 Wertheim
Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 97877 Wertheim ist:
Landgericht Karlsruhe
Justiz-Id: B1400
- Behörde: Landgericht Karlsruhe
- Anschrift: Hans-Thoma-Straße 7, 76133 Karlsruhe
- Postanschrift: Hans-Thoma-Straße 7, 76133 Karlsruhe
- Telefon: 0721 926-0
- Fax: 0721 926-3114
- E-Mail: poststelle@lgkarlsruhe.justiz.bwl.de
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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.