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Zuständige Behörde für 99848 Wutha-Farnroda
Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 99848 Wutha-Farnroda ist:
Landgericht Gera
Justiz-Id: Y1200
- Behörde: Landgericht Gera
- Anschrift: Rudolf-Diener-Straße 2, 07545 Gera
- Postanschrift: Postfach 17 64, 07507 Gera
- Telefon: 0365 8340
- Fax: 0365 8341000
- E-Mail: lgger.poststelle@justiz.thueringen.de
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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.